Rechtsprechung
BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Absehen von der Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Ausweisung; Zwangsweise Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Suchtbehandlung nur bei Gefahr für Allgemeinheit; Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zum alleinigen Zweck einer ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StGB §§ 63 ff.; ; StGB § 64; ; StPO § 456 a; ; StPO § 456 a Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456a Abs. 1
Beendigung des Maßregelvollzuges wegen bestandskräftiger Ausweisung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 19.04.2005 - XI Zs 1319/05
- OLG München, 13.07.2005 - 3 VAs 34/05
- BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
In den Grenzen der eingeschränkten Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 ) ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die beteiligten Vollstreckungsbehörden und das Oberlandesgericht die Beendigung der Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB nicht als rechtlich erheblichen Nachteil ansahen.Die Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Sachgerechtigkeit der Verfahrensweise gemäß § 456 a StPO ist Sache der zuständigen Vollstreckungsbehörden und Fachgerichte und durch das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt überprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Ihm sollen Fähigkeit und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden; er soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 96, 100 ; 98, 169 ). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Ihm sollen Fähigkeit und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden; er soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 96, 100 ; 98, 169 ).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Auch ein Verstoß gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 63, 215 ) und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 65, 171 ) liegt nicht vor. - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Ihm sollen Fähigkeit und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden; er soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 96, 100 ; 98, 169 ). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Eine Auslegung des § 64 StGB, die den Sicherungsgedanken von der therapeutischen Funktion der Maßregel ablöste, wäre nicht geeignet, eine Freiheitsentziehung zu rechtfertigen, die nach dem Willen des Gesetzgebers zum Zwecke einer Suchttherapie angeordnet werden soll (vgl. BVerfGE 91, 1 ). - BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
Überstellung auf Wunsch
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Ihm sollen Fähigkeit und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden; er soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 96, 100 ; 98, 169 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Auch ein Verstoß gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 63, 215 ) und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 65, 171 ) liegt nicht vor. - BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Auch ein Verstoß gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 63, 215 ) und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 65, 171 ) liegt nicht vor. - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Auch ein Verstoß gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 63, 215 ) und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 65, 171 ) liegt nicht vor.
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07
Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem …
Für den Maßregelvollzug, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf den Angleichungsgrundsatz (§ 3 Abs. 2 SMRVG;… vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. April 2009 - 3 Ws 847/08 -, NStZ-RR 2009, S. 262 ;… Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Aufl. 2009, S. 80 f.), auf Fürsorge für den Untergebrachten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 Vollz (Ws) 163/89 -, R & P 1990, S. 94; LG Berlin, Beschluss vom 8. März 2007 - 544 StVK (Vollz) 835/06 -, juris), auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung (vgl. § 2 SMRVG; BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 2, 55 ; 8, 285 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2005 - 2 BvR 1368/05 -, juris) und auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet ist, kann insoweit nichts anderes gelten. - OLG Koblenz, 08.04.2014 - 2 Ws 103/13
Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bezweckt den Schutz der Allgemeinheit durch eine Behandlung des Untergebrachten, die darauf abzielt, ihn von seinem Hang zu heilen und die zu Grunde liegende Fehlhaltung zu beheben (BVerfG 2 BvR 1368/05 v. 25.11.2005 - juris Rn. 5). - VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
Anspruch auf eine Abschiebung nach Polen nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU
Denn § 456a Abs. 1 StPO bezieht sich nach seinem ausdrücklichen Wortlaut unterschiedslos sowohl auf Freiheitsstrafe als auch auf Maßregeln der Sicherung und Besserung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. November 2005 - 2 BvR 1368/05 - juris Rn. 7; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 Ws 316/00, StV 2001, 25 f.). - OLG Karlsruhe, 21.11.2011 - 2 Ws 151/11
Maßregelvollzug: Anspruch auf Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans
Der aus den Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip folgende Resozialisierungsgrundsatz (BVerfG NStZ 1993, 301f.) beansprucht nicht nur im Vollzug der Freiheitsstrafe, sondern auch im Maßregelvollzug Geltung, da auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht nur auf die Sicherheit der Allgemeinheit, sondern auch auf Behandlung und Besserung des Täters mit dem Ziel einer späteren Entlassung ausgerichtet ist (vgl. zur Sicherungsverwahrung BVerfG NStZ-RR 1996, 122; NJW 2011, 1931 Rn 108; zur Unterbringung einer Entziehungsanstalt BVerfG, B.v. 25.11.2005, 2 BvR 1368/05 bei JURIS; allgemein Volckart-Grünewald, Maßregelvollzug, Rn 439).